Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere vor

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Die Bundesregierung plant die Einfuhrung rein elektronischer Wertpapiere in Deutschland und hat dafur einen Gesetzentwurf vorgelegt, so eine Pressemitteilung des Bundestags vom 25. Februar.

Elektronische Wertpapiere ohne Urkunde

Der Plan sieht in einem ersten Schritt die Moglichkeit vor, Schuldscheine rein elektronisch begeben zu konnen, sowie von Anteilsscheine in kleinerem Umfang. Technologieneutralitat soll dabei Flexibilitat ermoglichen und eine Begunstigung von Blockchain-Systemen gegenuber anderen elektronischen Begebungsformen ausschlie?en.

Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung einer bislang benotigten Wertpapierurkunde vor, die durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden soll. Dabei solle “eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Eigentumer denselben Eigentumsschutz genie?en wie bei Wertpapierurkunden”.

Wie die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf schreibt, solle nicht auf eine EU-weite Harmonisierung gewartet werden, “zumal andere EU-Mitgliedstaaten bereits Regelungen zur Nutzung der Blockchain-Technologie fur Finanzinstrumente erlassen haben”. 

Teil der Blockchain-Strategie

Der Plan zur Einfuhrung elektronischer Wertpapiere ist Teil der im September 2019 beschlossenen Blockchain-Strategie. Ende 2019 hatte Deutschland durch die Umsetzung der vierten EU-Geldwascherichtlinie bereits Kryptowerte in die Liste der regulierten Finanzinstrumente aufgenommen. Auch fur Krypto-Token gelten seitdem die fur andere Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen, wodurch sich etwa eine BaFin-Erlaubnispflicht fur Wallet-Betreiber und andere Krypto-Verwahrer ergibt.

Regulation and Society adoption

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